Unsere Förderexpert:innen beantworten Ihre FAQs!

1. Dezember 2022

Das sollten Sie über Förderungen wissen

Damit Sie für den nächsten Förderantrag gewappnet sind, beantworten wir Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema Innovationsförderungen.

Welche Arten der österreichischen Innovationsförderung gibt es?

Es gibt mehrere Arten von Förderungen, die zum Teil auch miteinander kombiniert werden können: nicht rückzahlbare Zuschüsse, Zinszuschüsse, Garantien, Haftungen, tilgungsfreie Zeiten, kostengünstige Darlehen, geförderte Beratung und Kooperationen. Maßgeblich ist hier jedoch das geplante Vorhaben: Wir empfehlen, eine dafür optimierte Förderstrategie festzulegen.

Wie hoch sind die Förderungen?

Die Förderhöhe ist vom jeweiligen Förderprogramm sowie von Art und Inhalt des geförderten Projekts, aber auch von Kriterien des Antragstellers abhängig. Vielfach wird in den Richtlinien und Ausschreibungen angegeben, zu welchem Prozentsatz eine finanzielle Unterstützung möglich ist, manchmal findet man auch Angaben zu maximalen Förderhöhen.

Wann muss ich eine Innovationsförderung beantragen?

Die Förderung muss immer VOR Start des Vorhabens, also bereits in der Planungsphase, eingereicht werden. Kommen Sie rechtzeitig zu uns zu einer Fördermittelberatung!

Kann ich jederzeit eine Förderung beantragen?

In den meisten Programmen können jederzeit Projekte eingereicht werden. Bei einigen müssen die Einreichfristen der Aufrufe und Ausschreibungen („Calls“) genau berücksichtigt werden.

Was ist ein „Call“?

Viele Förderungen, insbesondere auf EU-Ebene, haben spezielle Ausschreibungen (Calls). Dabei geht es um ein festgelegtesThema, zu dem nur zu einem bestimmten Zeitpunkt Förderanträge eingereicht werden können.

Ab welchem Zeitpunkt kann ich Projektkosten geltend machen?

Prinzipiell nicht vor dem Datum der Projekteinreichung, jedoch kann die Förderstelle in Ausnahmefällen einen früheren Projektbeginn festsetzen.

Welche Kosten sind förderfähig?

Die förderfähigen Kosten sind unterschiedlich und variieren von Programm zu Programm. Genauere Informationen enthalten die Richtlinien und die Aufrufe (Calls) zu den jeweiligen Programmen. Darin ist genau aufgelistet, welche Kosten förderfähig sind und für welche Kosten keine Unterstützung gewährleistet werden kann.

Wie kann ich die bestmögliche Förderung für mein Vorhaben erreichen?

Eine Mehrfachförderung von denselben Kosten ist grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch erlaubte Kombinationen, zum Beispiel für verschiedene Phasen des Projekts oder sich ergänzende Förderungen (z.B. Kredit und Haftung). Wir helfen Ihnen gerne bei der Förderkonzeption durch kompetente Förderberatung.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderungen?

Nein, auf Förderungen gibt es keinen Rechtsanspruch! Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Anträge professionell vorbereitet und alle Formalkriterien erfüllt werden.

Was heißt „De-minimis“?

De-minimis-Beihilfen sind Förderungen, deren Höhe so gering ist, dass eine Verzerrung des Wettbewerbs ausgeschlossen werden kann. Die Summe dieser erhaltenen Förderungen darf innerhalb des laufenden und der letzten drei Steuerjahre maximal 200.000 Euro (100.000 Euro im Straßengüterverkehrsgewerbe) betragen.

Vergibt Innovation Salzburg selbst Förderungen?

Nein, wir selbst vergeben KEINE Fördermittel, sondern unterstützen Sie bei der Projektentwicklung und Fördereinreichung bzw. -abwicklung der europäischen und österreichischen Innovationsförderung.

Ihr Kontakt für Förderungen

Schwab2

Mag. Romana Schwab

Leiterin Servicecenter Innovation

+43 5 7599 722 76
romana.schwab@innovation-salzburg.at

Florian Dürager

Mag. (FH) Florian Dürager

Monika Feichtner

Monika Feichtner, MBA

(in Karenz)
Servicecenter Innovation

+43 5 7599 722 75
monika.feichtner@innovation-salzburg.at

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