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Foto: wildbild

10. März 2022

Wann fällt ein Projekt unter F&E?

Ist Ihr Unternehmen in Forschung und/oder Entwicklung tätig? Bei vielen Projekten ist nicht ganz klar, ob es sich bei einem Projekt tatsächlich um Forschung handelt, oder vielleicht „nur“ um ein Engineering-Projekt. Mit unserer Hilfe schaffen Sie die richtige Einordnung Ihres Projektes.

Warum ist die Unterscheidung wichtig?

Ist es nicht egal, ob mein Projekt Forschung oder Entwicklung ist? Nein, ganz und gar nicht. Für F&E gibt es Förderungen und Prämien. Aber auch für Digitalisierungsprojekte, wie zum Beispiel Software-Entwicklung, oder Engineering-Projekte gibt es Förderungen, nur eben andere. Um nicht Zeit und Ressourcen in einen Förderantrag zu stecken, der nicht zum Projekt passt, muss die Unterscheidung im Vorfeld getroffen werden.

Und Achtung: Förderanträge muss man vor Projektbeginn stellen!

F&E zielt darauf ab, den Stand des Wissens zu vermehren oder neue Anwendungen von diesem Wissen zu erarbeiten. Sie muss systematisch, mit einem definierten wissenschaftlichen Ziel und mit wissenschaftlichen Methoden erfolgen. Man unterscheidet zwischen Grundlagenforschung (ohne konkreten Verwendungszweck), angewandter Forschung (mit konkreten Verwendungsmöglichkeiten) und experimenteller Entwicklung (Entwicklung neuer oder besserer Verfahren, Produkte oder Materialien).

Diese Kriterien müssen für F&E erfüllt sein

Diese fünf Charakteristiken sind:

  • neuartig: neues Wissen wird generiert
  • schöpferisch: Die Lösung eines Problems liegt nicht in routinemäßigen Tätigkeiten, sondern in neuen Methoden und Herangehensweisen
  • ungewiss: unsicher hinsichtlich der Ergebnisse
  • systematisch: geplant und budgetiert
  • reproduzierbar: die Forschung muss dokumentiert werden und für andere zugänglich sein. Das betrifft nicht Ergebnisse eine Forschung, die durch Patente geschützt sind

Beispiele für F&E sind der Bau von Prototypen und der Bau und Betrieb von Pilotanlagen. Auch Softwareentwicklungen fallen darunter, wenn dabei zum Beispiel neue Technologien, Betriebssysteme, Programmiersprachen oder Datenverwaltungssysteme entwickelt werden oder wenn sie neue Methoden zur Anwendung oder zum Schutz von Software beinhalten.

Was NICHT unter Forschung und Entwicklung fällt

Die Abgrenzung ist nicht so einfach zu treffen. Diese Projekte und Tätigkeiten gehören zum Beispiel nicht zu F&E:

  • Datensammlung
  • Industrielles Engineering und Umrüsten von Anlagen, um einen Produktionsprozess zu starten
  • Marktforschung
  • Routinemäßige Herstellung, Anpassung oder Einsatz von Software
  • Probebetrieb oder -fertigung

Eine vollständige Abgrenzung finden Sie in der Forschungsprämienverordnung der FFG.

Wo bekomme ich Unterstützung?

Sie nennen uns Ihr Vorhaben und wir sagen Ihnen, ob es sich dabei um ein F&E-Projekt handelt oder nicht. In beiden Fällen können wir Sie dabei unterstützen, Ihr Projekt in Gang zu bringen – mit Förder- und Schutzrechtberatungen, unserem Netzwerk und unserem Know-how. Melden Sie sich bei uns!

Kontakt

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Mag. Romana Schwab

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