
Was ist der Green Deal?
Die EU hat mit dem Green Deal den Rahmen gesteckt, um die Wirtschaft nachhaltig umzubauen. Die Grundlage für den Umbau sind die 17 Sustainable Development Goals (SDG-Ziele) der Vereinten Nationen. Das sind Ziele im Bereich Umweltschutz, Armutsbekämpfung und sozialer Gerechtigkeit. Die EU möchte mit dem Green Deal die Wirtschaft also nicht nur nachhaltiger in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz, sondern auch in Bezug auf soziale Aspekte gestalten. Dieser Umbau ist in vollem Gange – das bedeutet, dass auch Unternehmen handeln müssen.
Was erwartet Unternehmen mit dem Green Deal?
Die Ziele des Green Deal werden von den EU-Mitgliedstaaten in politische und rechtliche Rahmenbedingungen gegossen, die den Umbau der Wirtschaft vorantreiben. Das EU-Lieferkettengesetz zum Beispiel verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten Wertschöpfungskette einzuhalten. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis 2026 in nationales Recht umsetzen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zwar nicht direkt von dem Gesetz betroffen, aber indirekt z. B. als Zulieferer von größeren, betroffenen Unternehmen.
Außerdem wird die Berichtspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte für Unternehmen ausgeweitet. Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2025 Firmen mit über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darüber Auskunft geben müssen, wie sie die 17 SDG-Ziele einhalten, also wie sie zum Beispiel Korruption und Bestechung bekämpfen oder die Menschenrechte achten.
Was versteht man unter der EU-Taxonomie-Verordnung?
Die Taxonomie-Verordnung ist auch zentraler Bestandteil des Green Deals – Teile davon gelten bereits seit 1. Jänner 2022. Sie ist Bestandteil des „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“ und soll Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten lenken. Klima- und Umweltschutz wird zu einem Kriterium des Risikomanagements in der Finanzwirtschaft. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei der Vergabe von Krediten an Unternehmen Nachhaltigkeitskriterien in Zukunft stärker eine Rolle spielen. Klimaschädliche Investitionen sollen so erschwert werden.
Was bedeuten diese Regelungen für KMU?
Diese Gesetze betreffen nicht nur große Konzerne, sondern auch KMU. Das bedeutet, dass Unternehmen in Zukunft nicht mehr nur aus intrinsischer Motivation nachhaltig agieren können. Es ist kein Wollen oder Sollen, sondern ein Müssen. Und je eher Unternehmen Schritte setzen, um nachhaltiger zu werden, umso besser. Denn daraus können sich langfristig Wettbewerbsvorteile ergeben. Unternehmen sind dann für den nachhaltigen Umbau der Wirtschaft gerüstet. Sie sind für Kund:innen und Lieferant:innen, die ihre Lieferkette nachhaltig umbauen, attraktiver. Und sie können für ihre Investments in nachhaltige Projekte Finanzspritzen bekommen.
Es gibt in Bezug auf Nachhaltigkeit viele Maßnahmen, die man setzen kann. Wie können Unternehmen die für sie passenden finden?
Ich empfehle: einfach anfangen! Es gibt viele Möglichkeiten: Energiesparen zum Beispiel durch Wärmerückgewinnung oder durch die Sanierung des Firmengebäudes, Umstieg auf Ökostrom, Umstieg auf regionale, nachhaltige Lieferant:innen oder Produkte. Da gibt es viel Potenzial, wo man ansetzen kann. Die WKO bietet Checklisten zu den Themen Energie, Mobilität, Geräte und Produktionsprozesse. Die Checks geben gute Tipps, welche Maßnahmen Unternehmen setzen können.
Gibt es Programme, die KMU unterstützen?
Es gibt von verschiedenen Stellen Unterstützungsleistungen. Mit den Expert:innen des Enterprise Europe Network (EEN) können KMU zum Beispiel ihre bisherigen Nachhaltigkeitsaktivitäten kostenlos analysieren. Darauf aufbauend können sie den Unternehmen Empfehlungen geben, welche Ziele diese verfolgen und welche Maßnahmen sie setzen können. Wir sind Partner des EEN und können zusätzlich bei Förderanträgen und bei Suche nach Kooperationspartnern behilflich sein.
Die Österreichische Kontrollbank (ÖKG) bietet ein kostenfreies Online-Tool an, welches die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen bewertet. Banken ziehen diese Bewertungen als Entscheidungshilfe für die Kreditvergabe heran. Denn Banken werden danach eingestuft, wie viele „grüne“ Kredite sie vergeben – das ist Teil der EU-Taxonomie-Verordnung.
Wie können Unternehmen solche Maßnahmen finanzieren?
Es gibt mittlerweile zahlreiche Förderangebote vom Bund und vom Land Salzburg, nicht nur im Bereich des Umweltschutzes, sondern auch für soziale Maßnahmen oder für Forschung und Entwicklung im Bereich der nachhaltigen Innovationen.
Hervorzuheben ist aber insbesondere die Klima- und Transformationsoffensive. Um den Green Deal Wirklichkeit werden zu lassen, werden hier erste Förderungen ausgeschüttet. Ein Beispiel: Unternehmen bekommen für digitale und nachhaltige Weiterbildungen 5.000 Euro pro Mitarbeiter:in. Das ist eine enorme Summe! Forschung wird heuer mit 55 Millionen Euro im Jahr 2023 gefördert.
Wo können sich Unternehmen hinwenden?
Sie können sich an uns wenden, um Ihr Vorhaben zu besprechen. Wir sind Erstanlaufstelle und haben einen guten Überblick über Ansprechpartner:innen, wenn sie Beratungen brauchen oder Expert:innen, die ihnen bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsprojekten helfen. Wir beraten außerdem zu Förderungen und helfen bei der Einreichung.
Unternehmen können sich auch direkt an die Abteilung Umweltrecht der Wirtschaftskammer Salzburg oder das umwelt service Salzburg (uss) wenden. Das uss unterstützt mit Beratungen zu Energie, Mobilität, Abfall, Ressourcen und Umwelt.
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Beratungen & Förderungen 1
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